Georgiou Karaiskaki 11-13, Carisa Salonica, Office 102
7560 Pervolia, Larnaca, Republic of Cyprus
(nachfolgend „Remote Club" oder „Anbieter")
Diese AGB gelten für alle Mentoring-Verträge zwischen Remote Club und ihren Kunden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über das persönliche Mentoringprogramm von Remote Club, die zwischen Remote Club und Verbrauchern (B2C) geschlossen werden. Der vereinbarte Preis sowie die individuelle Zielsetzung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftragsformular, das Bestandteil des Vertrags ist.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Remote Club bietet dem Kunden ein persönliches Mentoringprogramm (nachfolgend „Mentoring") an. Ziel des Mentorings ist es, den Kunden von der Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee bis zum Aufbau einer eigenen Agentur zu begleiten, deren konkretes Umsatzziel im jeweiligen Auftragsformular individuell mit dem Kunden vereinbart wird. Das Mentoring umfasst insbesondere folgende Phasen:
2.1 Klarheit & Plan: Erarbeitung des aktuellen Stands des Kunden, seiner bisherigen Versuche und seines Ziels sowie Erstellung eines individuellen Schritt-für-Schritt-Plans.
2.2 Business aufbauen: Aufbau der Grundstruktur des Business des Kunden, einschließlich Definition des Angebots (Produkt/Dienstleistung) und Preisgestaltung (Pricing).
2.3 Erste Kunden gewinnen: Vermittlung von Methoden zur Neukundengewinnung, von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vertragsabschluss, sowie Maßnahmen zur langfristigen Kundenbindung.
2.4 Freiheit & neue Strukturen: Begleitung bei der Kündigung des bestehenden Angestelltenverhältnisses sowie bei den notwendigen nächsten Schritten wie Firmengründung und Skalierung des eigenen Business.
3. Art und Umfang der Betreuung
3.1 Die Betreuung erfolgt individuell und bedarfsorientiert, insbesondere über WhatsApp sowie auf Anfrage telefonisch oder per Videocall.
3.2 Die Anzahl und Frequenz der Coaching-Sessions ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich danach, wie oft der Kunde Betreuung benötigt und wie zügig er die vereinbarten Umsetzungsschritte („Hausaufgaben") bearbeitet.
3.3 Feste Termine für Sessions werden nicht vorgegeben, sondern jeweils individuell zwischen den Parteien vereinbart. Eine Verschiebung oder Nachholung vereinbarter Termine ist daher grundsätzlich unproblematisch möglich.
3.4 Remote Club schuldet eine sorgfältige und professionelle Begleitung (Dienstleistung), keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (siehe § 9).
4. Vertragsdauer
Die Zusammenarbeit läuft ab Vertragsschluss so lange, bis das im jeweiligen Auftragsformular individuell vereinbarte Ziel erreicht ist. Erfahrungsgemäß ist dies häufig innerhalb der ersten vier (4) Monate der Fall; hierbei handelt es sich jedoch ausdrücklich um einen Richtwert und keine Zusicherung, da die tatsächliche Dauer maßgeblich vom zeitlichen Einsatz des Kunden sowie von der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen abhängt. Wird das Ziel innerhalb dieses Richtzeitraums nicht erreicht, setzt Remote Club die Betreuung ohne zusätzliche Kosten für den Kunden fort, solange die Voraussetzungen nach § 6 erfüllt sind.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Es handelt sich um eine einmalige Vergütung (keine laufende Abo-Mitgliedschaft).
5.2 Alle genannten Preise sind Nettopreise. Es kommt die jeweils im Land des Kunden gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
5.3 Die Zahlung kann u. a. über Apple Pay, Google Pay, PayPal, Klarna, Mastercard sowie weitere von Remote Club angebotene Zahlungsarten erfolgen.
5.4 Sofern eine Ratenzahlung über einen Zahlungsdienstleister (z. B. Klarna, PayPal) in Anspruch genommen wird, gelten hierfür ausschließlich die Konditionen (Laufzeit, Ratenanzahl, Zinsen) des jeweiligen Zahlungsdienstleisters; diese sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Erfolg des Mentorings hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich daher insbesondere:
6.1 die von Remote Club vereinbarten Umsetzungsschritte („Hausaufgaben") nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen;
6.2 auf Nachrichten und Kontaktversuche von Remote Club angemessen zu reagieren, da eine sinnvolle Zusammenarbeit und Kommunikation andernfalls nicht möglich ist;
6.3 während der gesamten Zusammenarbeit ein erkennbares Interesse an der Fortführung und dem Gelingen des Projekts zu zeigen.
Setzt der Kunde die vereinbarten Maßnahmen nicht um oder reagiert er über einen längeren Zeitraum nicht auf Kontaktversuche von Remote Club, kann dies dazu führen, dass das Ziel gemäß § 2 nicht oder nicht innerhalb der in § 4 genannten Richtdauer erreicht wird. Remote Club übernimmt hierfür keine Verantwortung.
7. Pflichten von Remote Club
Remote Club verpflichtet sich, den Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit aktiv zu begleiten und insbesondere:
a) Nachrichten des Kunden innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zu beantworten;
b) dem Kunden bei Bedarf zeitnah einen Termin für ein Telefonat oder einen Videocall anzubieten;
c) die Betreuung so lange fortzusetzen, bis das im Auftragsformular vereinbarte Ziel erreicht ist (siehe § 4), solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 6 nachkommt.
8. Kündigung
Der Kunde kann den Mentoring-Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine bereits geleistete Zahlung wird in diesem Fall nicht erstattet; eine Rückforderung bereits gezahlter Beträge ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
9. Keine Erfolgsgarantie, Haftung
Remote Club schuldet eine sorgfältige, professionelle Begleitung entsprechend dem in § 2 und § 3 beschriebenen Umfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keine bestimmte Höhe künftiger Umsätze oder Einnahmen des Kunden. Etwaige individuell vereinbarte Zielsetzungen werden im jeweiligen Auftragsformular festgehalten, begründen jedoch keine Garantie.
Remote Club haftet nicht für wirtschaftliche Ergebnisse, entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mentoring-Inhalte durch den Kunden entstehen, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Kunde erklärt sich mit Unterschrift des Auftragsformulars ausdrücklich damit einverstanden, dass Remote Club bereits vor Ablauf dieser Frist mit der Leistung beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sobald der Kunde am ersten Onboarding-Termin teilgenommen hat, da Remote Club ab diesem Zeitpunkt mit der Erbringung der Mentoring-Leistung begonnen hat.
11. Datenschutz
Remote Club verarbeitet die im Rahmen des Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden (insbesondere Name, Kontaktdaten und alle für die Durchführung des Mentorings erforderlichen Angaben) ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Durchführung des Mentorings. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme per WhatsApp, Telefon oder E-Mail ein, soweit dies für die Durchführung des Mentorings und die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit per E-Mail an info@remote-club.com möglich.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Wohnsitzstaates des Kunden innerhalb der EU bleiben hiervon unberührt.
12.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
12.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.